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• »Thor Steinar«-Klamotten in Nazi-Laden beschlagnahmt •
• Justiz zerstritten über weiteres Vorgehen •
• Gericht verbietet Symbole der rechten Kult-Marke "Thor Steinar" •
• Beschlagnahme von Textilien der Marke »Thor Steinar« beschlossen •
• »Thor Steinar« nimmt Logo vom Markt •
• Mode von »Thor Steinar« bald ohne Runen •
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MarkenNewsStrafbar oder nicht?

15.11.2004 MarkenNewsStrafbar oder nicht?

Marke kämpft gegen die Justiz Altgermanisches Runen-Logo erinnert an nationalsozialistische Symbole Meist kämpfen die Markenartikler mit Hilfe der Justiz gegen die Markenpiraten. Doch bei der Bekleidungsmarke "Thor Steinar" des Brandenburger Unternehmens Mediatex ist das anders. Sie kämpft gegen
die Justiz. Auf den Kleidungsstücken, die besonders in der rechtsradikalen Szene beliebt sind, prangen altgermanische Runen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin (Bundesland Brandenburg) hält das für strafbar, stellte beim Amtsgericht Königs Wusterhausen einen Antrag und bekam weitgehend Recht.Nach einem Beschluss könnten jetzt alle Kleidungsstücke mit dem Runen-Logo beschlagnahmt werden.Werden sie aber nicht. Um etwaige Schadenersatzansprüche zu vermeiden, soll auf Anweisung der Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft bis zu einer Entscheidung des Landgerichts Potsdam nicht vollstreckt werden. Die
Fronten sind verhärtet. Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Neuruppiner Oberstaatsanwältin vor.

Der Anwalt der Textilfirma kündigte gegen den Beschluss Rechtsmittel an. Rechtskräftig ist mittlerweile ein Strafbefehl gegen einen 23-jährigen Mann aus Prenzlau, der einen Pullover mit dem Runen-Logo getragen hat. Die Strafe, die die
Neuruppiner Staatsanwalt angesetzt hat: 30 Tagessätze zu 10 Euro. Zwei
weitere Verfahren sollen anhängig sein. Bei einem Neonazi-Aufmarsch in
Potsdam gab es die behördliche Auflage, dass die Teilnehmer keine "Thor Steinar"-Kleidung tragen dürften. Eine Hausdurchsuchung in zwei Hennigsdorfer Geschäften führte bereits vor dem aktuellen Streit vorübergehend zur Beschlagnahme von "Thor-Steinar"-Klamotten. Inzwischen hat die Polizei die Sachen zurückgegeben.Neben den strafrechtlichen Bestimmungen aus dem deutschen Markengesetz, die vor allem Markenpiraten stoppen sollen, gilt auch § 86a des Strafgesetzbuchs. Hier wird das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" sanktioniert. Die Runen, die das Bekleidungsunternehmen verwendet, dienten einst NS-Organisationen als Zeichen oder sind diesen ähnlich.

Doch was bedeutet das alles für die Marke und ihren Inhaber Axel Kopelke aus Niederlehme, der "Thor Steinar" als internationale Marke für 20 Staaten registrieren lies? Im Fall einer Strafbarkeit gilt diese erst einmal nur für Deutschland. Nach deutschem Markenrecht kann in solchen Fällen eine Marke gelöscht werden. Irrt die Staatsanwaltschaft dürfte sich Mediatex getreu dem Motto, dass auch schlechte Presse als Werbung betrachtet werden kann und die Bekanntheit steigert, über die Berichterstattung freuen. Und der Imageschaden durch "schlechte" Presse kann auch ins Gegenteil umschlagen, wenn der Marke dadurch etwas rebellenhaftes anhaftet."Das Logo der Bekleidungsmarke 'Thor Steinar' ist als ein Kennzeichen zu behandeln, das dem einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation zum Verwechseln ähnlich ist", äußerte die Staatsanwaltschaft Neuruppin in einem Interview mit der Berliner Zeitung. Verwendet wird eine pfeilähnliche Tyr-Rune, die einst auf den Armbinden der SA-Reichsführerschulen prangte und eine Gibor-Rune, die einer Wolfsangel gleicht und als Zeichen für die Waffen-SS diente.

Die Stellungnahme der Mediatex-Geschäftsführung: "Wir haben keine Klamotten für Rechte konstruiert, wir stellen nur Sport- und Freizeitbekleidung her", so Reiner Schmidt, Assistent der Geschäftsführung. Geschäftsführer Uwe Meusel äußerte: "Wir schauen den Leuten nicht in die Köpfe.Der Bundesgerichtshof legte bereits früher in einem Urteil zu § 86a StGB dar, es bestehe ein berechtigtes Interesse daran zu verhindern, dass Symbole des Nationalsozialismus durch kommerzielle Verwendung Eingang in die Alltagskultur finden. Das Unternehmen bietet jetzt auch Jacken mit abnehmbaren Logos an. Der Anwalt der Firma Mediatex Markus Roscher meinte, dass durch den Beschluss der Firma ein existenzgefährdender Schaden entstehe. "Sollte es strafbar bleiben, würde ich der Firma raten, ihr Logo zu verändern." Ein neues Logo werde gerade entwickelt. Doch ein neues
Logo ist erst einmal auch eine neue Marke und ohne Registereintrag nicht geschützt. Und Bekanntheit aufgrund der Verkehrsgeltung ist trotz der aktuellen Presse erst recht nicht zu erwarten. tos




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