Texte/ Archiv

• AIB Nr. 62 •
• TS verkauft NS-Symbole •
• TS Laden macht zu •
• Musterbrief »TS in ihrem Geschäft« •
• »Der braune Pop« •
• »Werbung für den Nationalsozialismus« •
• »Eine märkische Modemarke steckt Rechte in Designerklamotten« •
• Echo mit Folgen
Warum fühlt sich die NPD in der sächsischen Schweiz so wohl? •
• »Thor Steinar« - Trägerin verurteilt •
• Thor-Steinar-Kleidung bei Nazi-Demo in Potsdam am 30. Oktober verboten •
• Stadtmagazin wirbt für rechtsextreme Firma •
• Thors ganz dezenter Runenchic - taz artikel •
• Pressemitteilung: BFC-Fan-Beauftragter will "Thor Steinar"-Träger unterstützen! •
• »Thor Steinar«-Klamotten in Nazi-Laden beschlagnahmt •
• Justiz zerstritten über weiteres Vorgehen •
• Gericht verbietet Symbole der rechten Kult-Marke "Thor Steinar" •
• Beschlagnahme von Textilien der Marke »Thor Steinar« beschlossen •
• »Thor Steinar« nimmt Logo vom Markt •
• Mode von »Thor Steinar« bald ohne Runen •
• Artikel aus der Times •
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MarkenNewsStrafbar oder nicht?
15.11.2004 MarkenNewsStrafbar oder nicht?
Marke kämpft gegen die
Justiz Altgermanisches Runen-Logo erinnert an nationalsozialistische
Symbole Meist kämpfen die Markenartikler mit Hilfe der Justiz gegen
die Markenpiraten. Doch bei der Bekleidungsmarke "Thor Steinar" des
Brandenburger Unternehmens Mediatex ist das anders. Sie kämpft gegen
die Justiz. Auf den Kleidungsstücken, die besonders in der
rechtsradikalen Szene beliebt sind, prangen altgermanische Runen. Die
Staatsanwaltschaft Neuruppin (Bundesland Brandenburg) hält das für
strafbar, stellte beim Amtsgericht Königs Wusterhausen einen Antrag
und bekam weitgehend Recht.Nach einem Beschluss könnten jetzt alle
Kleidungsstücke mit dem Runen-Logo beschlagnahmt werden.Werden sie
aber nicht. Um etwaige Schadenersatzansprüche zu vermeiden, soll auf
Anweisung der Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft bis zu einer
Entscheidung des Landgerichts Potsdam nicht vollstreckt werden. Die
Fronten sind verhärtet. Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels
liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Neuruppiner
Oberstaatsanwältin vor.
Der Anwalt der Textilfirma kündigte gegen den
Beschluss Rechtsmittel an. Rechtskräftig ist mittlerweile ein
Strafbefehl gegen einen 23-jährigen Mann aus Prenzlau, der einen
Pullover mit dem Runen-Logo getragen hat. Die Strafe, die die
Neuruppiner Staatsanwalt angesetzt hat: 30 Tagessätze zu 10 Euro. Zwei
weitere Verfahren sollen anhängig sein. Bei einem Neonazi-Aufmarsch in
Potsdam gab es die behördliche Auflage, dass die Teilnehmer keine "Thor Steinar"-Kleidung tragen dürften. Eine Hausdurchsuchung in zwei
Hennigsdorfer Geschäften führte bereits vor dem aktuellen Streit
vorübergehend zur Beschlagnahme von "Thor-Steinar"-Klamotten.
Inzwischen hat die Polizei die Sachen zurückgegeben.Neben den
strafrechtlichen Bestimmungen aus dem deutschen Markengesetz, die vor
allem Markenpiraten stoppen sollen, gilt auch § 86a des
Strafgesetzbuchs. Hier wird das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" sanktioniert. Die Runen, die das Bekleidungsunternehmen verwendet, dienten einst NS-Organisationen als
Zeichen oder sind diesen ähnlich.
Doch was bedeutet das alles für die
Marke und ihren Inhaber Axel Kopelke aus Niederlehme, der "Thor
Steinar" als internationale Marke für 20 Staaten registrieren lies? Im
Fall einer Strafbarkeit gilt diese erst einmal nur für Deutschland.
Nach deutschem Markenrecht kann in solchen Fällen eine Marke gelöscht
werden. Irrt die Staatsanwaltschaft dürfte sich Mediatex getreu dem
Motto, dass auch schlechte Presse als Werbung betrachtet werden kann
und die Bekanntheit steigert, über die Berichterstattung freuen. Und
der Imageschaden durch "schlechte" Presse kann auch ins Gegenteil
umschlagen, wenn der Marke dadurch etwas rebellenhaftes anhaftet."Das
Logo der Bekleidungsmarke 'Thor Steinar' ist als ein Kennzeichen zu
behandeln, das dem einer ehemaligen nationalsozialistischen
Organisation zum Verwechseln ähnlich ist", äußerte die
Staatsanwaltschaft Neuruppin in einem Interview mit der Berliner
Zeitung. Verwendet wird eine pfeilähnliche Tyr-Rune, die einst auf den
Armbinden der SA-Reichsführerschulen prangte und eine Gibor-Rune, die
einer Wolfsangel gleicht und als Zeichen für die Waffen-SS diente.
Die
Stellungnahme der Mediatex-Geschäftsführung: "Wir haben keine
Klamotten für Rechte konstruiert, wir stellen nur Sport- und
Freizeitbekleidung her", so Reiner Schmidt, Assistent der
Geschäftsführung. Geschäftsführer Uwe Meusel äußerte: "Wir schauen den
Leuten nicht in die Köpfe.Der Bundesgerichtshof legte bereits früher
in einem Urteil zu § 86a StGB dar, es bestehe ein berechtigtes
Interesse daran zu verhindern, dass Symbole des Nationalsozialismus
durch kommerzielle Verwendung Eingang in die Alltagskultur finden. Das
Unternehmen bietet jetzt auch Jacken mit abnehmbaren Logos an. Der
Anwalt der Firma Mediatex Markus Roscher meinte, dass durch den
Beschluss der Firma ein existenzgefährdender Schaden entstehe. "Sollte
es strafbar bleiben, würde ich der Firma raten, ihr Logo zu
verändern." Ein neues Logo werde gerade entwickelt. Doch ein neues
Logo ist erst einmal auch eine neue Marke und ohne Registereintrag
nicht geschützt. Und Bekanntheit aufgrund der Verkehrsgeltung ist
trotz der aktuellen Presse erst recht nicht zu erwarten. tos
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