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Thor-Steinar-Urteil des Oberlandesgerichts

7.03.2006
(Ulrich Brosa, 06.03.2006, Indymedia) Das brandenburgische Oberlandesgericht hat behauptet, das alte Thor-Steinar-Logo mit der Wolfsangel sei nicht strafbar. Das Urteil des bb OLG ist zwar nazifreundlich, doch dermaßen daneben, dass es sogar bei Juristen Kopfschütteln verursacht.

In Berlin hat das bb OLG nichts zu sagen. Die Berliner Justiz ist dabei, das Wolfsangel-Logo vors Kammergericht zu ziehen. Das KG wird voraussichtlich den Bundesgerichtshof entscheiden lassen.

Niemand sollte sich jedoch noch auf deutsche Gerichte verlassen. Das Thor-Steinar-Urteil strotzt von den Tricks, mit denen die bundesdeutsche Justiz nationalsozialistische Umtriebe seit jeher zu verharmlosen trachtet. Urteil 1 Ss 58/05 des brandenburgischen Oberlandesgerichts, 51 KB

Zuerst in Brandenburg liefen Neonazis mit der Wolfsangel der ´Marke´ Thor Steinar herum. Lange war die Justiz nicht geneigt diese Wiederbelebung der SS zu verhindern. Da viele deutsche Justizangehörige (Neo-)Nazis sind, war es fast ein Wunder, als ein Staatsanwalt in Neuruppin gesetzliche Maßnahmen gegen den neuen SS-Kult einleitete.
http://www.justizirrtum.de/forum/posts/2898.html

Dieser Staatsanwalt bekam zunächst ein wenig Unterstützung von seinen Vorgesetzten und ein paar Richtern. Doch bald wurde er vom brandenburgischen Oberlandesgericht bis auf die Knochen blamiert. Kein brandenburgischer Staatsanwalt wird wieder wagen gegen Nazis aufzumucken. In einem Urteil vom 12.9.2005 mit dem reizenden Aktenzeichen 1 Ss 58/05 entschied das OLG, die Wolfsangel bei Thor Steinar sei nicht strafbar. Die angefügte pdf-Datei enthält dieses Urteil in der Form, in der es nach einigem Stochern bei www.olg.brandenburg.de gefunden werden kann.

Die Urteilsbegründung nutzt typische Schlitzohrigkeiten, mit denen die deutsche Justiz seit 1945 eine wirksame Abrechnung mit dem Nationalsozialismus verhindert hat.

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a) Das bb OLG behauptet, die Thor-Steinar-Wolfsangel sei nicht strafbar, weil sie der doppelten Sig-Rune (dem eckigen SS-Zeichen) nicht hinreichend ähnlich sei. Wörtlich heißt es auf S.8:

"Ein unbefangener, durchschnittlicher und nicht genau prüfender Betrachter ... müsste sich viel mehr nicht nur näher mit dem Gesamtlogo befassen, es in mögliche Einzelteile gedanklich aufspalten, einzelne Teile gedanklich verdecken und zudem auf die Notwendigkeit der Veränderung seines Blickwinkels um 45 Grad nach links hingewiesen werden, um aus der Kombination einer Tyr-Rune mit einer liegenden "Wolfsangel" das verfassungswidrige Kennzeichen der Doppelsig-Rune erkennen zu können."

Das nenne ich Schlitzohrigkeit.
Die Wolfsangel ist als solche ein Symbol der SS. Sie muss nicht einer Doppelsig-Rune ähneln um strafbar zu sein. Die Wolfsangel von Thor Steinar ist genau diejenige Wolfsangel, welche von der 2.SS-Division ´Das Reich´ verwendet wurde. Man muss weder aufspalten noch drehen. Das diesem Artikel beigefügte Bild zeigt es.

Gerade Nazis tun immer so, als wüssten sie nicht, was die Wolfsangel ist und bedeutet.

Franz Schönhuber, Gründer der Republikaner, der seit ein paar Monaten in Walhalla weilt und sich nun - Thor sei Dank - an echt germanischen Huris erfreut, posierte in SS-Uniform mit Wolfsangeln am Kragen noch lange nach 1945.

Ich habe Verwandte, die vor 1945 fast täglich SS-Männer in Wolfsangel-Uniformen sahen und gelegentlich mitbekamen, wie diese Wolfsangel-Männer nur mal so nebenbei ein paar kleine Morde an Wehrlosen begingen. Diesen Verwandten gelingt es seltsamerweise auch heute noch eine Wolfsangel auf Anhieb zu erkennen.

b) Das bb OLG suggeriert, die Wolfsangel sei nicht strafbar, weil sie auf Städtewappen und bei der Bundeswehr vorkomme. Wörtlich heißt es auf S.5:

"Andere Runenzeichen haben demgegenüber keine derart eindeutige (verfassungswidrige) Verwendung gefunden; sie finden sich teilweise auch heute noch mit zum Teil unterschiedlichem Bedeutungsgehalt, so die bereits erwähnte "Wolfsangel" als Gestaltungszeichen in Gemeindewappen und bei der Bundeswehr, wieder."

Der Hinweis führt in die Irre. Nicht einmal das Vorzeigen des Hakenkreuzes ist in jedem Fall strafbar. Eine Swastika ist als hinduistisches Glückszeichen nicht zu beanstanden.

In jedem Fall muss das Umfeld untersucht werden, in dem ein fragwürdiges Zeichen gefunden wurde.

Eine Wolfsangel in einem Städtewappen, das älter ist als das Dritte Reich, kann bleiben. Die Nationalsozialisten haben sich wenig Neues einfallen lassen.

Nicht nur inkompetent, sondern sogar skandalös ist der Hinweis des bb OLG auf die Bundeswehr. Wenn die Wolfsangel in einem Verbandsabzeichen der Bundeswehr vorkommt, begründet das den dringenden Verdacht auf einen weiteren Fall nationalsozialistischer ´Traditionspflege´ bei der Truppe. Die Behauptung, die Wolfsangel könne so schlimm nicht sein, weil sie in der Bundeswehr verwendet würde, erinnert an die Weimarer Republik, in der sich Straftäter bei Justiz, Polizei und Wehrmacht gegenseitig deckten.

c) Das bb OLG behauptet, ein Nazi-Zeichen könne erst dann strafbar werden, wenn es hinreichend bekannt sei. Wörtlich heißt es auf S.9 und 10:

"Der Senat hält es deshalb auch für denkbar, dass bei weiterer Verwendung in der Öffentlichkeit und Diskussion hierüber das ehemalige Markenlogo "Thor Steinar" im In- und Ausland einen derartig hohen Bekanntheitsgrad erreichen kann ... Derzeit ist allerdings davon auszugehen, dass das Markenlogo ... lediglich in rechtsextremen oder in polizeilichen, juristischen oder in besonders interessierten Kreisen bekannt ist und damit entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht dem Gesetzeswortlaut des §86a Abs.2 StGB unterfällt."

Die Behauptung ist falsch. Bei der Strafbarkeit eines Nazi-Zeichens kommt es auf die Bekanntheit dieses Zeichens überhaupt nicht an. Geradezu zynisch ist die Berufung auf "höchstrichterliche Rechtsprechung".

Das bb OLG beruft sich mit unverkennbarem Vergnügen auf jenes Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" straffrei gestellt hat:
3 StR 60/05 vom 28.7.2005.

Keine Aufmerksamkeit dagegen findet ein Urteil des BGH, welches direkt auf das Wolfsangel-Logo anwendbar ist:
3 StR 495/01 vom 31.7.2002.
http://www.justizirrtum.de/forum/posts/2898.html

Damals ging es um das Obergauarmdreieck der Hitler-Jugend. Das bayrische Oberste Landesgericht und das Kammergericht waren zu unterschiedlichen ´Rechtsauffassungen´ gelangt, so dass das Kammergericht (so heißt das Oberlandesgericht in Berlin) dem BGH die Entscheidung übertrug.

Jetzt dürfen alle dreimal raten, ob das bayrische OBERSTE Landesgericht für oder gegen den Nazi war.

Das b OLG hat jedenfalls gemeint, der Oberarmdreck der Hitler-Jugend sei heut nicht mehr bekannt genug und könne deshalb unbedenklich vorgezeigt werden. Diese ´Rechtsauffassung´ wurde vom BGH kassiert.

Gemäß der "höchstrichterlichen Rechtsprechung" des BGH kommt es auf die Bekanntheit des Symbols gerade NICHT an, siehe
http://www.althand.de/bgh20020731.html

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Korrekt hätte das alte Thor-Steinar-Logo so untersucht werden müssen:

* Unbefangene Betrachter, d.h. keine Nazis, bekommen Bilder der SS-Wolfsangel und des Thor-Steinar-Logos und entscheiden damit, ob die beiden verwechselt werden können.

* Im Umfeld der Thor-Steinar-Wolfsangel fallen zwei weitere Nazi-Symbole auf, nämlich Tyr-Rune und ein Schild, wie er bei den meisten SS-Divisionen üblich war. Eine zufällige Ähnlichkeit des Thor-Steinar-Logos mit der SS-Wolfsangel ist daher auszuschließen.

* Staatsbürgerliche Aufklärung ist auf den Thor-Steinar-Hemden nicht erkennbar.

* Daraus folgt, dass Thor Steinar die SS reaktivieren soll.

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Oft wird behauptet, deutsche Behördenvertreter seien zwar ´rechts´, hielten sich dabei aber an das ´Recht´; sie seien ´aufrecht´ und dergleichen. Leider kann nicht einmal das dem bb OLG nachgesagt werden. Die Richter des bb OLG haben nicht den Mut sich öffentlich der Verantwortung zu stellen.

Die Namen der verantwortlichen Richter sind in der Datei mit der Urteilsbegründung gelöscht. Diese Namen stehen auch nicht in dem Geschäftsverteilungsplan des bb OLG, der im Internet aushängt, siehe http://www.olg.brandenburg.de/ (Ein Geschäftsverteilungsplan muss mindestens so aussehen wie bei http://www.bundesarbeitsgericht.de/gesch_verteilung.html Die Verantwortung der Richter/nnen muss ablesbar sein.) Das stellt den grundgesetzlichen Anspruch auf gesetzliche Richter, Art.101 GG, in Frage. Urteile ohne verantwortliche Richter/nnen sind nicht mehr wert als die anonymen Fakes bei Indymedia und sonstwo.

Derartige Verfehlungen müssen Folgen haben. Richter, die nicht einmal ihren juristischen Kram beisammen halten können, müssen aus der Justiz ausscheiden. Da der Rechtsbeugungsparagraph im Strafgesetzbuch praktisch unanwendbar ist, muss es möglich werden unfähige Richter/nnen abzuwählen.

Den Original-Artikel auf Indymedia gibt´s hier .

Quelle: Indymedia

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