Texte/ Archiv

• AIB Nr. 62 •
• TS verkauft NS-Symbole •
• TS Laden macht zu •
• Musterbrief »TS in ihrem Geschäft« •
• »Der braune Pop« •
• »Werbung für den Nationalsozialismus« •
• »Eine märkische Modemarke steckt Rechte in Designerklamotten« •
• Echo mit Folgen
Warum fühlt sich die NPD in der sächsischen Schweiz so wohl? •
• »Thor Steinar« - Trägerin verurteilt •
• Thor-Steinar-Kleidung bei Nazi-Demo in Potsdam am 30. Oktober verboten •
• Stadtmagazin wirbt für rechtsextreme Firma •
• Thors ganz dezenter Runenchic - taz artikel •
• Pressemitteilung: BFC-Fan-Beauftragter will "Thor Steinar"-Träger unterstützen! •
• »Thor Steinar«-Klamotten in Nazi-Laden beschlagnahmt •
• Justiz zerstritten über weiteres Vorgehen •
• Gericht verbietet Symbole der rechten Kult-Marke "Thor Steinar" •
• Beschlagnahme von Textilien der Marke »Thor Steinar« beschlossen •
• »Thor Steinar« nimmt Logo vom Markt •
• Mode von »Thor Steinar« bald ohne Runen •
• Artikel aus der Times •
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„Thor-Steinar”-Kleidung ist strafbar
Gerichtsurteil
Einschränkungen für Rechtsextreme - Foto: Archiv / dpa Wegen Tragens eines in der rechten Szene beliebten Shirts der Marke „Thor Steinar” und Widerstandes gegen die Staatsgewalt ist ein 24-jähriger Lehrling am Dienstag zu sieben Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Das Firmenlogo auf der Kleidung sehe Symbolen aus der Nazizeit zum Verwechseln ähnlich, hieß es zur Begründung. Das Logo sei ein verbindendes Symbol für Personen der rechten Szene, sagte die Richterin.
Auch der Angeklagte habe dazugehört. Der Lehrling muss außerdem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der wegen Volksverhetzung vorbestrafte Mann hatte im November 2004 in einem Mietshaus im Stadtteil Marzahn ein Kapuzenshirt mit Aufnähern getragen.
Die Rechtsprechung bleibt damit uneinheitlich. In einem ähnlichen Fall in Berlin hatte ein anderer Richter einen Freispruch verkündet. Die Berliner Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision beim Kammergericht ein. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg ist „Thor Steinar”-Kleidung dort inzwischen generell straffrei. Das Markenlogo sei nicht verwechselbar, urteilte das Gericht.
Die Amtsrichterin in Berlin folgt diesen Entscheidungen nicht: die Gesamtgestaltung mit den alttdeutschen Schriftzügen erwecke bei einem unbefangenen Betrachter die Assoziation zu Symbolen aus der Hitlerzeit. Das vom Hersteller inzwischen vom Markt genommene Logo sei ein verbindendes Symbol für Personen entsprechender Gesinnung. Der Angeklagte sei seinerzeit einschlägig in der rechten Szene aufgefallen. (Quelle: dpa) |