Recht, Rechte und Runen
In Brandenburg darf ein Thor-Steinar-Logo getragen werden - in Berlin hängt es vom Richter ab
Martin Klesmann Ein Gericht sollte eigentlich nicht mit zweierlei Maß messen. Genau das scheint aber jetzt im Amtsgericht Tiergarten passiert zu sein. Gerade ist ein 24-jähriger Mann aus Marzahn zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und zu 150 Sozialstunden verurteilt worden, weil er das alte Logo der unter Rechtsradikalen populären Kleidermarke Thor Steinar offen getragen und sich der Festnahme widersetzt hatte. Die Richterin begründet ihr Urteil damit, dass jenes Runen-Logo den Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zum Verwechseln ähnlich sei. Denn das Logo bestünde aus einer altgermanischen Tyr-Rune und einer sogenannten Wolfsangel. Und diese Symbole seien von den Nationalsozialisten gebraucht worden - als Emblem der so genannten Reichsführerschulen oder auch als Wappen der Waffen-SS.
Seltsam ist nur: Nur fünf Monate zuvor hat ein anderer Richter desselben Amtsgerichtes einen jungen Mann von genau demselben Vorwurf freigesprochen. Besonders kurios: Eine S-Bahn-Fahrt weiter, im Nachbarland Brandenburg, dürfen Personen das alte Thor-Steinar-Logo ungestraft tragen. Das hatte das Brandenburger Oberlandesgericht im September 2005 entschieden.
Bei den zwei Berliner Verfahren handelt es sich um keine Einzelfälle: Schon mehr als 30 weitere Ermittlungsverfahren wegen Tragens des alten Thor-Steinar-Logos sind in diesem Jahr in Berlin eingeleitet worden, sagte Michael Grunwald, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, gestern auf Anfrage. Der Ausgang der Berliner Ermittlungsverfahren ist nach den unterschiedlichen Rechtsauffassungen im Amtsgericht Tiergarten nun völlig offen.
Wie kann das sein? "Unterschiedliche Richter bewerten einen Sachverhalt schon mal unterschiedlich", sagte Gerichtssprecher Arnd Bödeker gestern. "Es geht um den Erkennungseffekt des Logos." Der eine Richter halte es für unwahrscheinlich, dass ein normaler Beobachter das alte Thor-Steinar-Logo mit einem NS-Symbol verwechseln könnte. Die Richterin im bisher letzten Fall habe hingegen festgestellt, dass das alte Logo den NS-Symbolen zum Verwechseln ähnlich - und deshalb eben verfassungswidrig sei.
Die Firma Mediatex mit Sitz in Zeesen südlich von Berlin vertreibt die Thor-Steinar-Kleidung. "Es geht um ein Logo, das von uns zurzeit nicht mehr verkauft wird - auf Grund der ungeklärten Rechtslage", sagte Mediatex-Geschäftsführer Uwe Meusel. Tatsächlich hatte die Firma Mediatex das Logo bereits Ende 2004 verändert - aus dem inkriminierten Runen-Logo wurde eine Art Andreaskreuz. "Dies geschah in genauer Absprache mit der brandenburgischen Staatsanwaltschaft", sagte Meusel. Denn das Verbot des alten Thor-Steinar-Logos war im Jahr 2004 zunächst von der Staatsanwaltschaft Neuruppin betrieben worden. Mehrere brandenburgische Gerichte hatten das Verbot dann bestätigt. In der Folge war die Ware mit dem Runen-Logo in einschlägig bekannten Läden der rechten Szene beschlagnahmt worden.
Das Verbot blieb aber innerhalb der brandenburgischen Justiz genauso umstritten wie zwischen den Generalstaatsanwälten einzelner Bundesländer. Völlig überraschend hob dann im Herbst 2005 ausgerechnet das brandenburgische Oberlandesgericht das Verbot in der Mark wieder auf. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich Berlin gerade erst verpflichtet, das Verbot durchzusetzen.
Verbot steigert Attraktivität
Klaus Farin vom Berliner Archiv für Jugendkulturen hält nichts vom Verbot solcher Kleidungsstücke. "Das ist unsinnig, weil es die Identifizierung bestimmter Kreise mit der Marke nur verstärkt", sagte Farin. Ein Verbot schaffe erst Aufmerksamkeit. Die Berliner Staatsanwaltschaft lässt nun in einem Revisionsverfahren vor dem Kammergericht klären, ob der Freispruch vom Oktober 2005 Bestand hat. |