Gericht: "Thor Steinar"-Logo nicht verfassungswidrig
Gericht: "Thor Steinar"-Logo nicht verfassungswidrig
Das in der rechtsextremistische Szene beliebte ehemalige Logo der Marke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht verfassungswidrig. Damit verwarf das Gericht am Montag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein gleich lautendes Urteil des Amtsgerichts Potsdam.
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob das auf einem Schlüsselband aufgedruckte Markenlogo "Thor Steinar" einem verfassungswidrigen Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich sieht. Bei dem in Wappenform gestalteten Markenlogo handle es sich nicht um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation, und es sehe auch einem derartigen Kennzeichen nicht zum Verwechseln ähnlich, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.
Der Senat verkenne nicht, dass die Textilien der Marke durch ihre farbliche Gestaltung und verwendeten Aufschriften gerade Personen der rechtsextremen Szene anspreche. Derzeit sei noch davon auszugehen, dass das Markenlogo - ähnlich der Assoziation der Zahl "88" mit dem Gruß "Heil Hitler!" - lediglich in rechtsextremen oder in polizeilichen oder juristischen Kreisen bekannt ist.
Die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg hatte das Verfahren im vergangenen Jahr eingeleitet, da das Runen-Logo von Thor Steinar Symbolen des NS-Regimes zum Verwechseln ähnele. Das Landgericht Neuruppin hatte im November 2004 und das Landgericht Potsdam im Februar 2005 das Verbot des Logos bestätigt.
In den ersten acht Monaten dieses Jahres zählte das Innenministerium 257 Verfahren wegen Tragens dieses Symbols. Die Marke hat das Logo inzwischen geändert.
Stand: 12.09.2005 19:25 |