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Thor Steinar-Logo ist nun doch legal

Thor Steinar-Logo ist nun doch legal
13.09.2005
BRANDENBURG/H. Das als rechtsextremes Erkennungszeichen verbotene Logo der Bekleidungsmarke "Thor Steinar" ist nun doch legal. Der 1. Strafsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hat gestern rechtskräftig entschieden, dass das Logo kein verbotenes verfassungswidriges Kennzeichen sei.

Die Marke "Thor Steinar" der Firma Mediatex aus Zeesen (Dahme-Spreewald) war seit 2004 in die Kritik geraten, weil das Logo an SS-Runen erinnern konnte. Vor fast einem Jahr hatte das Amtsgericht Prenzlau das Tragen der Kleidung erstmals unter Strafe gestellt. Eine 23-jährige Frau wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt.

Schon seit März 2004 hatte die Polizei begonnen, gegen Verwender des Logos Strafverfahren einzuleiten. "Dass sich in unserem Land Rechtsextremisten offen mit dem Symbol der Waffen-SS schmücken, kann nicht toleriert werden", erklärte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Unter den 1089 politisch motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2005 standen 205 im Zusammenhang mit dem Logo.

Das Oberlandesgericht konnte jedoch nicht erkennen, dass ein "durchschnittlicher, nicht genau prüfender Betrachter" in dem Logo SS-Runen erblicke. Durch eine weitere öffentliche Debatte könne sich die Betrachtungsweise aber so verändern, dass das Logo mit nationalsozialistischen Symbolen assoziiert werde. Damit könne dann ein Straftatbestand erfüllt sein. Der Senat betonte, dass "Thor Steinar"-Textilien "durch ihre verwendeten Aufschriften gerade Personen der rechtsextremen Szene ansprechen würden".

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