Vor einer Woche war der Löcknitzer NPD-Gemeindevertreter Dirk B. vor dem Amtsgericht Prenzlau vom Vorwurf der Nötigung und Beleidigung freigesprochen worden. Gestern wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat.
Dirk B. war angeklagt, den Journalisten Peter Huth im August 2009 in der uckermärkischen Kleinstadt Brüssow den Weg versperrt, ihn beschimpft und für seine journalistische Arbeit Prügel angedroht zu haben.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte der Strafrichter erklärt: "Es kann so gewesen sein wie das Herr Huth erzählt. Es kann aber auch so gewesen sein wie das Herr B. erzählt." Hier stehe Aussage gegen Aussage. Das Gericht wisse nicht, wer recht hat. Deshalb wird Herr B. freigesprochen.
Der Staatsanwalt hatte zuvor eine Verurteilung von Dirk B. und eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro gefordert, weil er die Aussagen von Peter Huth für glaubwürdig hielt.



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