Prenzlau - Staatsanwaltschaft und Verurteilter legen Berufung ein.
Im Fall des zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilten Schläger aus der Templiner rechten Szene, Matthias M., haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung eingelegt. Am 11. Juni 2009 war der 21-jährige Templiner Matthias M. vor dem Jugendschöffengericht in Prenzlau kostenpflichtig wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. In die Gesamtstrafe hatte der Richter die Verurteilungen von fünf weiteren Körperverletzungen einbezogen. Die acht Körperverletzung, die Matthias M. in Templin und Umgebung begangen hatte, fanden alle im Zeitraum zwischen November 2007 und Juli 2008 statt



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