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Mord an Dieter Manzke jetzt vor Gericht

 

Quelle: MAZ

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18.02.2002

Kategorien:
Potsdam
Teltow-Fläming

"Fall Manzke" vor Gericht

Vier junge Männer unter Mordverdacht

POTSDAM/DAHLEWITZ (MAZ/Frank Schauka) Die Inschrift auf Dieter Manzkes Grab auf dem Friedhof in Dahlewitz deutet das Verbrechen nur an. "Das hat kein Mensch verdient so zu sterben", ließen seine Töchter in den Stein gravieren.Wie Dieter Manzke am 8. August 2001 ums Leben kam, skizziert das Landgericht Potsdam, das den "Fall Manzke" an elf Tagen heute ab 13 Uhr verhandelt, so: "Die Angeklagten sollen am Tattag einen 61 Jahre alten Obdachlosen mit Schlägen und Fußtritten misshandelt haben. Einer der Angeklagten soll versucht haben, dem Opfer einen Stock in den After einzuführen. Ein anderer Angeklagter soll dem Opfer eine glühende Zigarette in das Gesicht gedrückt haben, während ein weiterer Angeklagter mit dem Feuerzeug Barthaare abgesengt haben soll." Anschließend schleiften die fünf jungen Männer den regungslosen Körper aus der Holzhütte, in der Dahlewitz einziger Obdachloser seine letzten Monate zugebracht hatte, in ein Gebüsch im Garten, wo der Geschundene verreckte.

Vier der fünf Angeklagten aus Dahlewitz, Mahlow und Blankenfelde hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagt. Der jüngste, ein 17-Jähriger, steht nur deshalb wegen Totschlags vor Gericht, weil er erst hinzukam, als seine Freunde den Obdachlosen schon quälten. Die Staatsanwaltschaft hält dem 17-Jährigen zugute, dass er noch nicht dabei war, als die anderen sich zum Angriff auf "Penner" verabredeten, und ihm die niederen Beweggründen daher unbekannt waren.

Weder um Geld noch um Rache ging es den jungen Männern, als sie Manzke erschlugen. Sie hatten sich, so die Staatsanwaltschaft, "durch den Obdachlosen gestört gefühlt", weil sie dessen "Lebensweise missachten". Sie hätten Manzke nicht töten wollen, doch sei die Situation eskaliert, erklärt Behördensprecherin Sigrid Komor.

Ob es sich um eine politisch motivierte Tat mit rechtsextremem Hintergrund handelt, ist strittig. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft wertet die Tat als unpolitischen Mord, auch das brandenburgische Innenministerium hat für das Jahr 2001 kein rechtsextremes Tötungsverbrechen veröffentlicht.

Erstaunlich ist das deshalb, weil die neuen, verfeinerten Kriterien zur Erfassung politischer Kriminalität auf den "Fall Manzke" anwendbar wären. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gilt eine Tat insbesondere dann als politisch motiviert, "wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet". Die zwei letzten Kriterien könnten auf den Mord an dem obdachlosen Alkoholiker Dieter Manzke anwendbar sein.

 
 
 

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